Durch das Inkrafttreten des NWR 2 ändert sich einiges – worauf Ihr achten müsst.

Ab dem 1. September 2020 treten die Regelungen zum Nationalen Waffenregister 2 in Kraft. Mit dem zweiten Teil des Nationalen Waffenregisters setzt die Bundesrepublik wichtige Regelungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht um. Von welchen wichtigen Änderungen Jäger, Händler und Sportschützen betroffen sind, soll im Folgenden beschrieben werden.

Hersteller und Händler müssen alle Waffenbestände ins Nationale Register übertragen, Besitzwechsel melden. An Jägern und Sportschützen gehen die Aktualisierungen des Nationalen Waffenregisters jedoch auch nicht spurlos vorüber, zumindest bei Neuerwerb, Verkauf oder längeren Reparaturzeiten sind sie von den neuen Regelungen betroffen und müssen sich im Vorfeld bestimmte Informationen einholen.

Dies betrifft vor allem die ID:

Welche NWR- IDs gibt es und welche neuen Regelungen sind zu beachten ?

Die NWR-ID ist eine unverwechselbare technische Identifikationsnummer (ID) des Nationalen Waffenregisters. Sie wird einmalig zur technischen Beschreibung von Daten vergeben, die im NWR gespeichert sind, unter anderem für Daten zu Personen, Erlaubnissen bzw. Erlaubnisdokumente und Waffen / Waffenteilen (wesentliche Teile). Die NWR-ID gewährleistet die eindeutige Identifikation und Zuordnung der Daten im NWR. Die Zusammensetzung der NWR-ID besteht aus einer 21-stelligen Buchstaben- und Ziffernfolge.

Der erste Buchstabe beschreibt die Art der NWR-ID:

  • P = natürliche Person
  • F = nichtnatürliche Person
  • E = Erlaubnis
  • W = Waffe
  • T = Waffenteil (wesentliche Teile)

Alle Waffen und wesentlichen Waffenteile erhalten künftig eine solche ID. Bei einem Standardrepetierer beispw. bekommt also der Lauf, der Verschluss und neuerdings auch das Gehäuse eine solche Nummer. Aber nicht, wie es gerüchteweise zu hören war, auf den Teilen eingehämmert oder gelasert, sondern im Hintergrund als visuelle Nummern im Waffenregister. Bei Kipplaufwaffen sind der Lauf und die Gehäuse- und Verschlusseinheit als führendes wesentliches Waffenteil geführt.

Alle Waffenbesitzer bekommen darüber hinaus eine persönliche, 21-stellige NWR-ID. Zusätzlich kommt für jede Waffenbesitzkarte noch eine Erlaubnisberechtigungs-ID hinzu. Das bedeutet, dass jede WBK außerdem eine eigene Erwerbs-ID erhält.

Die gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler werden gesetzlich verpflichtet, ihre Geschäftsvorfälle (zum Beispiel Erwerb oder Überlassung) elektronisch über die sog. Kopfstelle anzuzeigen. Die Anzeigen werden von der Kopfstelle automatisiert entgegengenommen, an das NWR weitergeleitet und dort gespeichert. Um bei dieser automatisierten Datenverarbeitung die eindeutige Identifikation und Zuordnung der Daten sicherzustellen, haben die gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler bei der Anzeige jeweils die NWR-IDs der betroffenen Person, der Erlaubnis, der Waffe und der wesentlichen Teile anzugeben. Mit Hilfe der NWR-ID wird gewährleistet, dass die angezeigten Daten den richtigen Daten im NWR zugeordnet werden.

Bei jeder Anzeige sind folgende NWR-IDs anzugeben:

  • Deine eigene Personen-NWR-ID (P oder F),
  • Deine eigene Erlaubnis-NWR-ID
  • Die NWR-ID der Waffe/des Waffenteils, die Gegenstand der Anzeige ist.

Bei der Anzeige eines Besitzwechsels sind zusätzlich die NWR-IDs des Erwerbers bzw. Überlassers anzugeben (Personen-NWR-ID und Erlaubnis-NWR-ID).

Ein Beispiel: Ein gewerblicher Waffenhändler überlässt eine Waffe an einen privaten Waffenbesitzer. In der Überlassungsanzeige sind anzugeben:

  • Personen- und Erlaubnis-NWR-ID des gewerblichen Waffenhändlers (Überlassender),
  • Personen- und Erlaubnis-NWR-ID des privaten Waffenbesitzers (Erwerber)
  • Waffen-NWR-ID.

Durch die Angabe der NWR-IDs wird sichergestellt, dass in der Überlassungsmeldung auf die richtige Waffe Bezug genommen wird und das NWR die richtige Waffe dem richtigen Erwerber zuordnet.

Die NWR-IDs werden von der zuständigen Waffenbehörde jeweils gegenüber der betroffenen Person bekanntgegeben. Bekanntgabe an gewerbliche Waffenhersteller oder Waffenhändler: Sie erhalten Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs bei der Registrierung für die Nutzung der NWR-Kopfstelle UND/ODER auf Anfrage bei ihrer zuständigen Waffenbehörde.

Bekanntgabe an private Waffenbesitzer beim nächsten Besuch der Waffenbehörde Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs:

  • Eindruck in die Erlaubnisdokumente (WBK). Vorteil: Beide IDs sind immer sofort im Erlaubnisdokument verfügbar.
  • Waffen-/Waffenteil-NWR-IDs: Ausdruck Stammdatenblatt. Hinweise zur Bekanntgabe für die Waffenbehörden Beispiele des Eindrucks von Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs in das Erlaubnisdokument

Das bedeutet nicht, dass für alle Waffen, die bereits im eigenen Schrank stehen sofort alle IDs notwendig werden. Dennoch ist es sinnvoll, die persönliche NWR- und die Erwerbs-ID anzufragen. Denn diese werden definitiv für künftige Waffenkäufe benötigt. Die Waffen-IDs werden nur bei Verkauf oder längerem Verbleib beim Büchsenmacher benötigt.

Wichtig für Waffenbesitzer ist, dass WBK-Einträge ab dem 1. September von keinem Händler mehr vorgenommen, sondern nur noch von den Waffenbehörden.

Zu den o.g. Regelungen gibt die im Einzelfall zuständige Waffenbehörde verlässliche Auskunft.

Weitere Informationen:

Auf der Seite des BMI – „Das nationale Waffenregister“

NWR – Nationales Waffenregister – aktuelles

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