Neues zum Gesetzesentwurf “Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen”

Der Gesetzesentwurf, der in der aktuellen Legislaturperiode noch durch Bundestag und Bundesrat gehen sollte, kommt zunächst wohl doch nicht.

Der Deutsche Schützenbund berichtet in seinem aktuellen Waffenrechts-Newsletter:

„Nach dem Referenten-, dem Kabinettsentwurf, der Stellungnahmen der zuständigen Bundesratsausschüsse und zuletzt auch des Bundesrats selbst waren wir bereits vor einigen Tagen von gut unterrichteten Quellen in Berlin informiert worden, dass auch aufgrund des Drucks des DSB und weiterer Interessenverbände nach intensiver Diskussion innerhalb der Regierungsfraktionen vereinbart wurde, den Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode nicht weiter voranzutreiben.“

Quelle: www.dsb.de, v. 07.06.2021

Viele Verbände hatten sich massiv gegen den Entwurf ausgesprochen, auch die zahlreichen Protestbriefe von direkt oder indirekt von der Waffengesetzänderung betroffenen Bürgern scheinen Wirkung gehabt zu haben. Von einer „VDB-Member“ initiierten Aktion wurden innerhalb weniger Tage über 20.000 Briefe erstellt und versandt und damit viel Aufmerksamkeit im Bundestag, bzw. den Abgeordentenbüros erzeugt.

Es sieht jedoch so aus, dass dies nicht der letzte Versuch war, das Waffengesetz weiter zu verschärfen, bzw. den legalen Waffenbesitz stärker einzuschränken. Umso wichtiger erscheint eine konstruktive Unterstützung und Beratung der bei der Waffengesetzgebung beteiligten Organe und Parteien. Die Wirkung der aktuellen Stellungnahmen der Verbände bestätigt dies.

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